29.01.2021
Ortsgemeinde Dürrholz
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
Dürrholz, im Januar 2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Dürrholz,
der Ortsgemeinderat Dürrholz hat in seiner Gemeinderatssitzung am 30. November 2020 einstimmig beschlossen, ab dem 01. 01. 2021 Straßenausbaumaßnahmen in unserer Ortsgemeinde über einen sogenannten
wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag abzurechnen.
Bereits im Jahre 2018 hat sich der damalige Rat ausführlich mit dem Thema „Wiederkehrende Ausbaubeiträge“ (WKB) beschäftigt. Es folgten dann in den Jahren 2019 und 2020 im aktuellen Ortsgemeinderat
weitere Beratungen, bevor dann der Systemwechsel einvernehmlich beschlossen wurde.
Leider ist es in der derzeitigen Situation nicht möglich, Sie in einer ursprünglich geplanten Bürgerversammlung im Gemeinschaftshaus über die Änderungen persönlich zu informieren. Von daher möchten
wir Ihnen auf diesem Weg einige Ausführungen zu dem neuen Beitragssystem zukommen lassen.
„Straßenausbau“ heißt: die Erneuerung, Verbesserung, Umbau und Erweiterung einer bereits erstmalig und endgültig hergestellten Erschließungsanlage (=fertig hergestellte Straße). Die erstmalige
Herstellung (= Erschließung einer Straße) ist hiervon also nicht berührt. Diese Erschließungskosten müssen weiterhin von den betreffenden Grundstückeigentümern einer neuen Straße und der Ortsgemeinde
(10 % Anteil der Ortsgemeinde lt. gesetzlicher Vorgabe) bezahlt werden (aktuell bspw. das Baugebiet Flurstraße mit der „Feldstraße“ und dem neuem Teil „Im Tälchen“ und die Hangstraße).
Bisher mussten immer die Ortsgemeinde und die Eigentümer, der an der betreffenden Straße liegenden Grundstücke, einen Ausbau alleine bezahlen (einmalige Straßenausbaubeiträge). In Zukunft werden
neben der Ortsgemeinde alle Grundstückseigentümer aus dem jeweiligen Ortsteil / Abrechnungsgebiet für Straßenausbau¬maßnahmen in diesem Bereich herangezogen, da ja auch alle die jeweilige Straße
nutzen (können). Der Begriff „wiederkehrender Beitrag“ ist hier allerdings etwas missverständlich, denn er bedeutet nicht, dass er jedes Jahr bezahlt werden muss. Er muss nur dann bezahlt werden,
wenn eine Straße in einem unserer drei Ortsteile erneuert oder verbessert wird und zwar wie gesagt nur von denjenigen, die Grundstückseigentümer in dem betreffenden Ortsteil / Abrechnungsgebiet sind.
Die neue Form der Abrechnung ist also keine „Spardose“ für die Ortsgemeinde! Vielmehr wird die vielfach als unzumutbar empfundene hohe Belastung durch Einmalbeiträge (erfahrungsgemäß im 4-5stelligen
Bereich) jetzt auf viele Schultern verteilt, indem sich alle beitragspflichtigen Anlieger der Abrechnungseinheit solidarisch an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen.
Der Wiederkehrende Beitrag ist also keine Erfindung unseres Ortsgemeinderates, sondern kommt bisher bereits in rund 45% der rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden – Tendenz steigend - zur
Anwendung (u.a. Puderbach, Rengsdorf, Unkel, Bad Hönningen, Bendorf usw). Das Land hat mit Gesetz vom 5. Mai 2020 nunmehr die grundsätzliche, flächendeckende Einführung des wiederkehrenden
Straßenausbaubeitrages verpflichtend beschlossen und damit den einmaligen Ausbaubeitrag zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Die evtl. Sorge, dass nun jedes Jahr viele Straßen ausgebaut und erneuert werden und damit wiederum hohe Belastungen auf die Bürger zukommen, ist sicherlich unbegründet. Die Ortsgemeinde muss
weiterhin den Gemeindeanteil aufbringen und auch für ihre beitragspflichtigen Grundstücke WKB bezahlen, was eine erhebliche Belastung für den Gemeindehaushalt darstellt. Darüber hinaus ist nicht
zuletzt wegen der allgemeinen Haushaltssituation ein sparsamer Umgang mit den Geldern angesagt. Wie bisher sind Unterhaltungsmaßnahmen wie „Flicken von Schlaglöchern“, Beseitigung von
Frostschäden, Reparaturen an Gehwegen oder der Straßenbeleuchtung von der Gemeinde zu tragen.
Zur näheren Erläuterung des Ganzen haben wir nachfolgend einige weitere Informationen (bspw. „Verschonung“ von Grundstücken, Berechnung der beitragspflichtigen Fläche usw.) zu diesem Thema
aufgeführt, mit den wichtigsten Fragen rund um den Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB) und den zugehörigen Antworten.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem neuen Beitragssystem „Wiederkehrender Ausbaubeitrag“ haben, wenden Sie sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach an:
Herrn Dommermuth
Telefon 02684 / 858307
e-mail: helmut.dommermuth@puderbach.de
oder
Herrn Hoffmann
Tel. 02684 / 858304
e-mail: stephan.hoffmann@puderbach.de
Ebenfalls bekommen Sie gerne Auskunft bei der Ortsbürgermeisterin oder den Beigeordneten der Ortsgemeinde Dürrholz.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Wagner, Ortsbürgermeisterin
Die wichtigsten Fragen rund um den Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB)
Im Dokument zum Download finden Sie Erläuterungen zu den allermeisten Fragen rund um dieses Thema.
Weiterführende Informationen zu den Straßenausbaubeiträgen